Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gartengestaltung Mitterhofer erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsabschluß
Werden schriftliche Angebote von der Firma Gartengestaltung Mitterhofer abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Nebenabreden sind schriftlich abzufassen.
§3 Preise
Die Preise verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer.
Leistungen, die über den eigentlich angebotenen, bzw. vereinbarten Pflanzen-, Material- sowie den angebotenen Dienstleistungs- und Arbeitsleistungswert hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Planungs- und Beratungsleistungen, Planungsentwürfe und -Karten, nicht vereinbarte Änderungswünsche des Kunden, Mehraufwand durch nicht angebotene, bzw. geplante Kundenwünsche, etc. Es gelten nur schriftliche Preisvereinbarungen, mündliche vereinbarte Preisangaben unterliegen keiner Gewährleistung.
Pflanzen, wie Blumen, Hecken, Sträucher und andere Pflanzen unterliegen wechselnden Tages- und Saisonpreisen. Gleiches gilt auch für zu verbauende Materialien und Produkte, wie Steine, Brunnen, etc. Dadurch können Preisabweichungen von Kostenvoranschlägen und Angeboten zu den letztlich verrechneten Preisen auftreten.
§4 Fälligkeit
Es gelten die auf den Angeboten der Firma Gartengestaltung Mitterhofer genannten Zahlungs- und Skontovereinbarungen. Bei reinen Zuliefer- und Handelsleistungen, die keine Arbeitsleistungen beinhalten, behält sich die Firma Mitterhofer-Gartengestaltung die Zahlung per Vorauskasse, bzw. Barzahlung bei Abholung oder Lieferung vor. Die Lieferung bei reinen Produktbestellungen aus unserem Online-Angebot erfolgt nach Vorauskasse, bzw. gegen Nachname, sofern nichts anderes vereinbart.
§5 Lieferzeit und Gefahrtragung
Der Käufer ist verpflichtet, die Zustellung von Ware, bzw. den Antritt von Arbeitsleistungen am vereinbarten Tag zu ermöglichen oder zumindest für die Abnahme von Ware oder für den freien Zutritt zum Ort der vereinbarten Arbeitsleistung anderweitig Sorge zu tragen. Die Firma Gartengestaltung Mitterhofer haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei bestellten Waren obliegt es dem Besteller, mit der Firma Gartengestalter Mitterhofer eine versicherte Zustellung zu vereinbaren und die Mehrkosten hierfür, je nach zu versicherndem Warenwert, zu tragen. Vereinbarte Lieferzeiten sind ca. Angaben und können bei Pflanzen und Materialien abweichen.
§6 Gewährleistung und Haftung
Blumen und Pflanzen aller Art, können in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten oder in einem Katalog ausgewählten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, insbesondere wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte, Herkunft, Größe, Unterart und/oder Farbe getroffen wurde.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist die Firma Mitterhofer Gartengestaltung berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Im Bereich einer Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsbefreiung im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Von der Firma Mitterhofer Gartengestaltung gelieferte Waren und Produkte, wie Steine, Produkte aus Stein oder Keramik, usw. können aufgrund ihrer natürlichen Porösität Wasser aufnehmen, sind nicht wasserdicht oder mehr oder weniger Wasserdurchlässig. Die Firma Mitterhofer Gartengestaltung leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch aus den Keramiken oder Gefäßen austretendes Wasser entstehen, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt auch für Gefäße aus Metall, Holz und Korbwaren oder für Defekte bei technischen Anlagen zum Betrieb von Brunnen, Wasserläufen, etc.
Die Firma Gartengestaltung Mitterhofer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt, an einen anderen Ort verbracht oder selbsttätig verändert oder bearbeitet wird. Bei unsachgemäßer Versorgung oder Pflege von Blumen und Pflanzen aller Art übernimmt die Firma Mitterhofer Gartengestaltung keine Gewährleistung.
Führt die Firma Mitterhofer Gartengestaltung im Kundenauftrag Bauarbeiten durch, hat der Inhaber des Hausrechts, der Eigentümer, Auftraggeber oder in dem Objekt oder Grundstück wohnhafte Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass sich keine autorisierten Personen, die nicht zum Unternehmen Mitterhofer Gartengestaltung gehören auf der Baustelle aufhalten und zu schaden kommen. Halten Sie sich dennoch im Gefahrenbereich auf, tragen alle Personen die nicht zum Unternehmen Mitterhofer Gartengestlatung gehören, selbst dafür Sorge mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet zu sein. Sollte kein gefahrloser Betrieb auf dem beauftragten Grundstück möglich sein, behält sich die Firma Mitterhofer Gartengestaltung vor, die Arbeiten zu unterbrechen und Stillzeiten zu berechnen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt Ware im Eigentum der Firma Gartengestaltung Mitterhofer. Nutzungsrecht an von dem Unternehmer Mitterhofer Gartengestaltung gehen ebenfalls mit Begleichung aller offenen Forderungen an den Auftraggeber über.