Bei einer sehr starken Beeinträchtigung verursacht durch Pilz- oder Insektenbefall, kann jedoch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sinn des Pflanzenschutzgesetzes notwendig werden.
Pflanzenschutz
In der guten gärtnerischen Praxis darf der chemische Pflanzenschutz nur ein kleiner Teil eines integrierten Schutzes sein. Durch frühzeitiges Erkennen und Eingreifen können wir Schäden z. B. durch fachgerechten Rückschnitt der befallenen Triebe begrenzen.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sinn des Pflanzenschutzgesetzes

Qualifizierter und effektiver Einsatz von Spritzmitteln

Der von unseren Mitarbeitern erworbene und gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis garantiert Ihnen den qualifizierten und effektiven Einsatz von Spritzmitteln z.B. beim Befall von Buchsbaumzünslern, Läusen, Mehltau und Rosenrost.